Bayrisches Rollrasen Zentrum

 

 

Termine nach Vereinbarung

 

Tel.: 0163 / 785 062 5

 

www.br-rasenzentrum.de

info@br-rasenzentrum.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (ABG)

 

 

1. Allgemeines

 

Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

 

 

2. Angebot / Annahme Angebote sind freibleibend.

 

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bestellungen müssen mindestens 2 Tage vor dem Tag der Lieferung aufgegeben sein. Eine Haftung des Verkäufers für Kosten und Schäden durch Lieferverzögerungen oder notwendig werdender Stornierungen wegen schlechten Wetters oder technischer Schwierigkeiten ist ausgeschlossen. Vereinbarungen über uhrzeitgenaue Anlieferungen sind unverbindlich. Stornierungen des Käufers sind dem Verkäufer bis 12.00 Uhr mittags vor dem Tag der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Sofern die Ware schon geschält ist, kann der Verkäufer danach den vollen Kaufpreis einfordern.

 

 

3. Verpackung / Transport

 

Der Rollrasen wird dem Käufer auf Einwegpaletten geliefert oder zur Abholung in Hof zur Verfügung gestellt. Die Transportsicherung bei Abholung der Ware ist Sache des Käufers. Für die Paletten wird ein Pfand gemäß der aktuellen Preisliste erhoben.

 

 

4. Zahlungsbedingungen

 

Bei Barverkäufen ist der Kaufpreis spätestens bei Erhalt der Ware fällig. Der Verkäufer ist grundsätzlich berechtigt,

Ware nur gegen Vorkasse zu liefern. Bei Kauf auf Rechnung ist die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung fällig.

 

 

5. Gewährleistung

 

Eine Garantie für das Anwachsen des Rollrasens kann nicht übernommen werden, da die Aufzucht und Pflege in den wichtigen ersten Wochen nach dem Verlegen durch den Verkäufer nicht beeinflusst werden kann.

 

 

6. Mängelrügen

 

Jede Lieferung bzw. Abholung ist sofort nach Übernahme zu untersuchen. Erkennbare Mängel sind spätestens innerhalb 24 Stunden nach Empfang der Ware schriftlich zu rügen. Dies gilt auch für Mindermengen.

 

 

7. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.

 

 

8. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers. Gerichtsstand ist das für den Sitz des Verkäufers zuständige Gericht